Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Aussteller zur 20. Grenzenlos-Messe „Gesundheit, Spirit, Heilen“, 

19. bis 21. September 2025 in Hofheim a. Ts.

§ 1) Veranstaltung: 20. Grenzenlos-Messe „Gesundheit, Spirit, Heilen“, Fr. 19. September bis So., 21. September 2025, Stadthalle in Hofheim a. Ts.

§ 2) Veranstalter: Grenzenlos-Messeorganisation Roland Häke e.K., Im Kremel 12, D-66629 Freisen-Grügelborn, Tel. 06857-2999718/ -719, Fax 06857-29 99720, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

§ 3) Anmeldung und Vereinbarungen/Zulassungen: Die verbindliche Anmeldung erfolgt auf diesen Wegen: a) schriftlich mit diesem Anmeldeformular / oder b) mit dem Online Formular auf www.MesseHofheim.de / oder c) Bestätigung der Korrespondenz per e-Mail geführt. Weiterhin erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Genehmigung zum Einzug des Rechnungsbetrages (auf Wunsch auch in Teilbeträgen) per Lastschrift. Siehe auch §7. Vom Aussteller geäußerte „Bedingungen“ und „Vorbehalte“ können nur als Wunsch berücksichtigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Platzwünsche gem. Anmeldung werden schriftlich vom Veranstalter bestätigt (bei Rechnungsstellung) und werden erst dadurch verbindlich. Zugelassen sind Aussteller und Anbieter, deren Dienstleistungen und Produkte dem Messe-Thema entsprechen. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Etwaige Mitaussteller müssen bereits bei der Anmeldung per E-Mail formlos gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Aussteller nicht zuzulassen. Eine Begründung hierfür kann von ihm nicht zwingend verlangt werden. Vom Veranstalter bestätigte Aussteller werden in einem Ausstellerverzeichnis im Programmheft zur Veranstaltung veröffentlicht, solange die Bestätigung bis zum Redaktionsschluss des Programmheftes erfolgt ist.

§ 4) Der Messestand/Standgestaltung: Die Aussteller bestellen ihre Ausstellungsfläche nach Größe in Quadratmeter ohne jegliches Zubehör. Dieses wird gem. den Preisen auf dem Anmeldeformular bzw. gem. des Angebotes per E-Mail gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Aussteller geben ihren Standwunsch gem. dem ihnen vorliegenden Standplan sowie dem Verzeichnis der Standnummern und der Ausstellungsflächen an. Aussteller haben die Möglichkeit, mehrere nebeneinanderstehende Plätze als eine Gesamtfläche zu buchen. Um eine möglichst breite Streuung des Angebots in der Halle zu erreichen und aus organisatorischen Gründen behält sich der Veranstalter vor, über die Vergabe der Standplätze frei zu entscheiden. Ansonsten erfolgt die Vergabe der Stände nach Eingang der Anmeldungen. Die Standgestaltung ist Sache des Ausstellers und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen in der Standgestaltung zu verlangen. Zur Standgestaltung dürfen nur schwerentflammbare Stoffe verwendet werden bzw. müssen die Stoffe mit „Antiflammen-Spray“ behandelt sein bzw. werden. Brandschutz- und sonstige sicherheitstechnische Auflagen sind einzuhalten. Die örtlichen Gegenbenheiten wie Säulen, Eckpfeiler, Mauervorsprünge, Treppen etc. sind kein Anlaß zur Beschwerde und berechtigen nicht zur Preisminderung. Optische und akustische Werbemittel des einzelnen Ausstellers während der Messe dürfen die Nachbarstände nicht stören.

§ 5) Vorgesehene Öffnungszeiten: Freitag, 19. 9. 2025, 14 bis 19 Uhr, Samstag, 20. 9. 2025, 10.00 bis 19 Uhr. Sonntag, 21. 9. 2025, 10.00 bis 18.00 Uhr. Änderungen vorbehalten.

§ 6) Vorgesehene Aufbau- und Abbauzeiten: Aufbau: Donnerstag, 18. 9. 2025, 15 bis 20 Uhr. Freitag, 19. 9. 2025, 9 bis 13:30 Uhr. Abbau: Sonntag, 21. 9. 2025: ab 18 Uhr bis ca. 23 Uhr. Ein Abbau vor 18 Uhr ist nicht gestattet. Abbau am Montag, 22. 9. 2025 nur nach vorheriger Vereinbarung: 8 bis 11 Uhr. Änderungen vorbehalten.

§ 7) Standmieten und Zahlungsbedingungen: Die Preise für die Standflächen und für Miet-Zubehör sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Direkt nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Aussteller eine Anmeldebestätigung in Form der Messerechnung. Bei Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages innerhalb 10 Tage nach Rechnungsstellung wird 2% Skonto gewährt. Dies gilt nur bei Anmeldung bis 31. 7. 2025
Regelmäßige Teilzahlungen (Ratenzahlungen ohne Aufpreis) sind möglich (siehe Anmeldeformular) bzw. Angebot per E-Mail. Bei Anmeldungen ab dem 1. 8. 2025 ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Einzelne Zahlungsbeträge werden vom Veranstalter per Lastschrift vom bekanntgegebenen Konto des Ausstellers eingezogen oder der Aussteller zahlt per Überweisung. Fünf Zahlungsweisen stehen zur Auswahl, siehe Anmelde-Formular. Sonderabsprachen sind möglich. Ein Aufbau des Messestandes am 18. /19. 9. 2025 ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung bis spätestens 29. 8. 2025 ist nicht möglich. Hält sich ein Aussteller nicht an die genannten Zahlungsbedingungen und -Fristen bzw. an die diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen oder kann eine Lastschrift vom Konto des Ausstellers nicht eingelöst werden, kann der Veranstalter den jeweiligen Standplatz stornieren und vom Vertrag zurücktreten (siehe auch § 9 Rücktritt).

§ 8) Leistungen des Veranstalters: In der Standgebühr sind enthalten: Miete der Standfläche, Heizung, Belüftung, Reinigung des Hallenbodens von normaler, üblicher Verschmutzung.

§ 9) Rücktritt durch den Aussteller: Tritt ein Aussteller nach Erhalt der Standbestätigung bis zum 31.12. 2024 vom Vertrag/ seiner Anmeldung zurück, werden lediglich 90.- Euro (zzgl. Mwst.) Bearbeitungsgebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt durch den Aussteller zwischen dem 1.1. 2025 und dem 29.1. 2025, werden 25% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und Stornogebühr erhoben. Bei Rücktritt zwischen dem 1. 2. 2025 und dem 28. 2. 2025 werden 35% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und Stornogebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt des Ausstellers zwischen dem 1. 3. 2025 und dem 30. 4. 2025, werden 50% des Gesamtrechnungsbetrages fällig. Bei Rücktritt zwischen dem 1. 5. 2025 und dem 31. 7. 2025 werden 75% des Gesamtrechnungsbetrages fällig. Bei Rücktritt ab dem 1. 8. 2025 wird der gesamte Rechnungsbetrag als Bearbeitungs- und Stornogebühr fällig. In allen Fällen bedarf der Rücktritt des Ausstellers der schrifltichen Einverständniserklärung des Veranstalters. Der zurückgetretene Aussteller kann aber in allen vorgenannten Fällen einen verbindlichen Ersatzteilnehmer stellen. Die Zulassungsbedingungen müssen dabei erfüllt sein. In diesem Fall wird von dem zurücktretenden Aussteller lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 90.- Euro zzgl. Mwst. erhoben. Es wird dann keine weitere Stornogebühr fällig. Meldet sich ein Aussteller zur Messe an, zahlt jedoch den Rechnungsbetrag wie vereinbart nicht und erscheint auch nicht zur Messe, hat er den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen nach Messeende zu bezahlen. Storniert der Veranstalter den Messestand eines Ausstellers, weil dieser die Zahlungsbedingungen-, -vereinbarungen und -fristen nicht eingehalten hat, werden die oben genannten Stornogebühren fällig. In allen Fällen steht dem Aussteller der Nachweis offen, dass durch seine Stornierung oder die des Veranstalters kein oder ein geringerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

§ 10) Absage der Messe durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann die Messe absagen. Der Veranstalter haftet nicht, wenn aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, d. h. wenn aufgrund unvorhergesehener, nicht zu beeinflussender äußerer Umstände, eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich gemacht wird, also der Veranstalter gehindert ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und diese Umstände vom Veranstalter nicht zu vertreten sind. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen (1) oder zeitlich zu verlegen (2) oder zu verkürzen (3).
(1) Muss eine Absage erfolgen, entfällt der Anspruch des Veranstalters gegen den Aussteller auf die komplette Standmiete. Dem Aussteller steht über die Erstattung der bis dahin geleisteten Zahlungen auf den Rechnungsbetrag kein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Der Veranstalter kann dem Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.
(2) Bei einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung, kann der Aussteller Entlassung aus dem Vertrag verlangen, wenn er nachweist, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen von ihm bereits fest belegten Veranstaltung ergibt.
(3) Im Falle einer Verkürzung der Veranstaltung ist der Aussteller nicht berechtigt, Entlassung aus dem Vertrag oder eine Ermäßigung der Standmiete zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 11) Vorträge / Vortragszeiten: Aussteller haben die Möglichkeit, einen Vortrag (Dauer: 1/2 Stunde) zu halten. Die Kostenpauschale hierfür beträgt 60.- Euro zzgl. Mwst. Die Anmeldung hierzu erfolgt auf dem Anmeldeformular für den Messestand oder per E-Mail-Korrespondenz. Die zeitliche Einteilung der Vorträge erfolgt durch den Veranstalter. Der Aussteller erhält mit der Anmeldebestätigung/Rechnung auch die Bestätigung für seinen Vortrag.

§ 12) Ausstellerausweise: Kostenlos erhält jeder Aussteller bis zu 6 Aussteller-Einlasslegitimationen („Ausstellerausweise“) bei einer Standgröße bis zu 8 qm, bis zu 8 Aussteller- Einlasslegitimationen bei einer Standgröße bis 20 qm und bis zu 12 Aussteller-Einlasslegitimationen bei einer Standgröße von mehr als 20 qm. Weitere Aussteller-Einlasslegitimationen werden mit 10.- Euro/ Stck.berechnet. 

§ 13) Haftung/Ordnung/Hausrecht: Der Veranstalter haftet weder für Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden noch für Verletzungen gegenüber den Ausstellern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden Dritter durch Aussteller, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Den Ausstellern wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos empfohlen. Der Aussteller haftet für Schäden, die er am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes bzw. der Räumlichkeiten verursacht. So ist z. B. ein Bekleben der Hallenwände und der Glasflächen strikt untersagt. Für Stromausfälle, Spannungsschwankungen und Beschädigung der Anlagen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Anlagen und Geräte müssen den VDE-Vorschriften und den TAB des örtlichen EVA entsprechen. Fehlen diese Voraussetzungen, so wird der Anschluss von der Hallenverwaltung abgeschaltet. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht gestellt werden. Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Bei Erlass eines allgemeinen oder auf bestimmte Räume beschränkten Rauchverbotes sind die feuerpolizeilichen Anordnungen einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, vor dem Verlassen seines Standes seinen Stromanschluss abzuschalten (Schadenshaftung bei Unterlassung). Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, daß sein Stand besenrein sauber hinterlassen wird. Angefallener Müll / Abfall ist - in Tüten, Kartons oder Säcken - zur Abholung am Standplatz bereitzustellen. Etwaige Reinigungskosten die über die normal-übliche Verschmutzung hinausgehen, können dem Aussteller vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Zur Wahrung des ordnungsgem. Ablaufes der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluß von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt werden.

§ 14) Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entsprochen hätten. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

§ 15) Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Freisen-Grügelborn. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist St. Wendel im Saarland.

 Grenzenlos-Messeorganisation Roland Häke e.K.
66629 Freisen, OT Grügelborn, Im Kremel 12
Tel: +49 (0)6857- 29 99 718 / -719, Fax: +49 (0)6857 - 29 99 720
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.   URL: http://www.MesseHofheim.de

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